Gesetzesänderung Schalldämpfer
Bei der Änderung des Waffengesetztes hat der Gesetzgeber nun eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen. Dies bedeutet, dass bundesweit nun der Schalldämpfer waffenrechtlich erlaubt ist.
Gem. § 13 Abs. 9 WaffG: Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen auf Jagdschein (ohne Voreintrag in einer WBK) erwerben. Der Erwerb ist innerhalb von 2 Wochen der Waffenbehörde zu melden, worauf der Schalldämpfer in die WBK eingetragen wird.
Jagdrechtlich besteht allerdings in einigen Bundesländern immer noch Verbote die dringend zu beachten sind.
Die Aufbewahrung muss vorschriftsmäßig, wie Langwaffen auch, in einem Waffenschrank erfolgen.
! Für Niedersachen gilt: Waffen- und jagdrechtlich ist der Schalldämpfer erlaubt !