Gesetzesänderung Nachtzieltechnik
Für den jagdlichen Einsatz von Nachtzieltechnik besteht weiterhin das Verbot.
Die Verbote für künstliche Lichtquellen, wie z.B. Infrarotheller (ob eingeschaltet oder nicht) die mit der Waffe verbunden sind, bleiben weiterhin bestehen.
! Für Niedersachen gilt: Waffen- und jagdrechtlich ist die Nachtzieltechnik nach wie vor verboten. !