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Wichtige Änderung im Waffenrecht ab 01.09.2020

  • News

Ab dem 01.09.2020 tritt das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.

Deshalb benötigen wir zwingend ab dem 01.09.2020 Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zum Ankauf einer Gebrauchtwaffe, zum Verkauf einer Neuwaffe oder wesentlicher Waffenteile und zu gewissen Reparaturen an Ihren Bestandswaffen.

Sie benötigen:
    Ihre Personen-ID (beginnt mit einem P),
    die Erlaubnis-ID Ihrer WBK(s) (beginnt mit einem E)
    die Waffen-IDs (beginnend mit einem W) Ihrer Bestandswaffen.
    Ggf. die Waffenteile-IDs (beginnend mit einem T), sollten Sie z.B. einen Austauschlauf oder einen Schalldämpfer besitzen.

Diese Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Sollten Sie bis Ende August Ihre NWR-ID nicht automatisch von Ihrer Behörde zugesandt bekommen, bitten wir Sie darum, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post bei Ihrer Waffenbehörde anzufordern, damit wir für Sie auch nach dem 01.09.2020 noch alle Dienstleistungen direkt durchführen können.

Nähere Infos zum Nationalen Waffenregister finden Sie hier » https://www.nwr-fl.de