Änderung Richtlinie Drohnenförderung
ASP-Bekämpfung: Änderung der Richtlinie für die Drohnenförderung
Die LJN leitet Ihnen auf Bitte des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), die anliegende Bekanntmachung zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, im Falle des Einsatzes in der ASP-Bekämpfung weiter.
Demnach können ab jetzt auch Drohnen zur ASP-Bekämpfung eingesetzt werden, die zuvor für die Rehkitzrettung gefördert wurden. Wird die Drohne – entgegen des eigentlichen Förderzwecks – zum Zweck der ASP-Bekämpfung eingesetzt, ist dies der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mitzuteilen.