Vermeidung der HPAI-Übertragung in Hausgeflügelbestände
Vermeidung der Übertragung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) in Hausgeflügelbestände.
Nach dem Auftreten der HPAI H5N8 Epidemie 2016/2017 in Deutschland mit über 1.500 Fällen bei Wildvögeln, 92 Ausbrüchen in Geflügelhaltungen und Ausbrüchen in 15 Zoos/Tierparks wurde das Virus auch in der Folgezeit bei einigen Wildvögeln nachgewiesen.
Betroffen sind vor allem Wasservögel oder Vogelarten, die sich von Aas ernähren. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass andere Vogelarten das Virus tragen, ohne jedoch zu erkranken oder zu sterben.
Aufgrund der erneuten Nachweise der hochpathogenen aviären Influenza in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln seit Jahresbeginn 2020 in einigen europäischen Ländern (u.a. Polen), hat sich das Risiko eines Eintrags von HPAI-Viren in Nutzgeflügelbestände erhöht.
Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist das Risiko eines Eintrags des Virus in Nutzgeflügelhaltungen durch direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln als mäßig einzustufen. Dennoch sollte der Jäger jederzeit achtsam sein.
Sämtliche Teile von Wildvögeln sowie deren Ausscheidungen können den Erreger enthalten und zu Ansteckungen im Hausgeflügelbereich führen.
Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung eines Viruseintrags in Nutzgeflügelbestände
• Nach der Berührung mit Federwild oder deren Ausscheidungen kein Kontakt zu Hausgeflügel aufnehmen.
• Jäger die Hausgeflügel halten bzw. sich in Nutzgeflügelbeständen aufhalten, sollten nach Auftreten der HPAI in ihrer Nähe nach Möglichkeit auf die Jagd auf Federwild verzichten.
Nach der Jagd auf Federwild
• Kein Kontakt der Jagdkleidung oder von mitgeführten Gegenständen mit Geflügel.
• Kein Kontakt des Jagdhundes mit Geflügel.
• Betreten des Stalles erst nach gründlicher Reinigung und ggf. Desinfektion (Dusche, Kleider- und Schuhwerkwechsel).
• Erlegtes Federwild oder Totfunde nicht dorthin mitnehmen, wo Hausgeflügel gehalten wird.
• Bei der Verwertung von Federwild sind Federn und die Innereien so zu entsorgen, dass keine anderen Vögel oder Hausgeflügel damit in Kontakt kommen können.
• Bergung toter oder kranker Tiere nur mit geeignetem Schutz (Einmalhandschuhe, ggf. Schutzkleidung).
• Meldung einer erheblichen Anzahl verendeter oder kranker Wildvögel – auch der nicht jagdbaren Arten - an die zuständige Veterinärbehörde.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Übertragung auf den Menschen als unwahrscheinlich anzusehen.
Das vollständige Presseinformation des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie ebenfalls unter Downloads.